Waffenrecht

Erwerb von Waffen

Für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir eines der folgenden Dokumente, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises, als Brief per Einwurfeinschreiben.
  • Original WBK
  • Original Jahresjagdschein
  • amtlich beglaubigte Kopie der WBK Ihrer zuständigen Waffenbehörde
  • amtlich beglaubigte Kopie des Jahresjagdscheins Ihrer zuständigen Jagdbehörde
Alternativ können Sie uns eine Kopie Ihrer Erwerbsberechtigung, mit den Kontaktdaten Ihrer Behörde, per E-Mail oder Fax senden. Wir lassen uns diese Kopie telefonisch bestätigen.

Ist Ihre Waffe bereits in die WBK eingetragen, können Wechselsysteme, Wechsel-, Austausch-, Einsteckläufe und Wechseltrommeln bedürfnisfrei erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass der Kauf von erlaubnispflichtigen Waffen, sowie Wechselsystemen etc., binnen 14 Tagen Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen ist.

Teilen Sie uns bitte außerdem die Adresse Ihrer zuständigen Waffenbehörde mit.

Erwerbsberechtigungen

WBK gelb (alt)
  • Einzellader Langwaffen

WBK gelb (neu)
  • Einzellader Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
  • Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen
  • Einläufige Einzellader Kurzwaffen mit Patronenmunition
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Perkussionszündung

WBK grün
  • Pistolen
  • Revolver
  • Repetierflinten
  • Selbstladebüchsen
  • Selbstladeflinten

WBK rot
  • alle Waffen des entsprechenden Sammelgebietes

Jahresjagdschein
  • Langwaffen aller Art unbegrenzt
  • Schalldämpfer

Führen von Waffen

Für das Führen von feien Waffen, wie zum Beispiel einer Scheckschuss-Pistole, benötigen Sie einen kleinen Waffenschein.

Für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen Sie einen „großen“ Waffenschein.

Man führt, wenn man die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition

Stahlschrank ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß
  • Munition unbegrenzt
  • keine Waffen

Widerstandsgrad 0
  • unbegrenzt Langwaffen
  • bis zu 5 Kurzwaffen*
  • Munition für Lang- und Kurzwaffen

Widerstandsgrad 1
  • unbegrenzt Langwaffen
  • unbegrenzt Kurzwaffen
  • Munition für Lang- und Kurzwaffen

*Wiegt das Behältnis über 200 kg oder liegt die Verankerung gegen Abriss über diesem Gewicht, können bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden.